geboren: 16.01.1802,
München
gestorben: 10.08.1861,
Bad Brückenau
Wirkungsort:
Berlin
Aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie stammend. 1819 Philologisches Staatsexamen. Unter dem Einfluss von F. Thiersch Übertritt zum Luthertum, strenggläubig seit seiner zweiten Erlanger Zeit. Rechtsstudium in Erlangen, als Burschenschaftler zwei Jahre relegiert. 1827 Habilitation in München. 1832 Professor des Staatsrechts an der Universität Würzburg, 1834 für Staats- und Kirchenrecht in Erlangen. Maßregelung wegen seiner Tätigkeit in der Bayerischen Kammer. Durch KÖnig Friedrich Wilhelm IV. persönlich nach Berlin berufen, hier auch Professor der Rechtsphilosophie. Verfechter einer Rechts- und Staatslehre auf christlicher Grundlage, Vertreter der Idee des Gottesgnadentums. Sehr starker Einfluss auf den Preußischen König. 1849 Mitglied des Preußischen Herrenhauses, 1850 des Erfurter Unionsparlaments. Wortführer der Konservativen, strikte Ablehnung des Prinzips der Volkssouveränität; Gegner Bunsens, Mitbegrübnder der 'Kreuzzeitung'. 1852-58 Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrates; Gegner der Preußischen Union. Zahlreiche Veröffentlichungen zu staats- und kirchenrechtlichen sowie zu politisch-philosophischen Fragen. Starke Nachwirkung seines Gedankenguts in der Preußischen Konservativen Partei, die u.a. mitbestimmend wird für deren Abneigung gegen Bismarcks deutsche Politk.
(ch)