Biografien
Menschen aus Bayern

Pfalzgraf, Herzog von Pfalz-Neuburg Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg

geboren: 2. 10. 1547, Zweibrücken
gestorben: 22. 8. 1614, Neuburg a. d. Donau

Sohn von Herzog Wolfgang von Zweibrücken und Pfalz-Neuburg und Anna von Hessen; Bruder u.a. von Pfalzgraf Johann von Zweibrücken-Veldenz, Pfalzgraf Friedrich von Zweibrücken-Veldenz-Parkstein und Pfalzgraf Karl von Birkenfeld; seit 1574 verheiratet mit Anna, der Tochter von Herzog Wilhelm IV. von Jülich, Kleve und Berg.

Philipp Ludwig erhielt nach dem Tod seines Vaters 1569 das Fürstentum Pfalz-Neuburg, während sein Bruder Johann I. Zweibrücken-Veldenz bekam. Mit seiner Heirat mit Anna, der Tochter von Herzog Wilhelm IV. von Jülich-Kleve-Berg, begründete er seine Ansprüche auf die Erbfolge im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit. Zutiefst bestürzt zeigte sich der protestantische Philipp Ludwig über die Konversion seines Sohnes Wolfgang Wilhelm zum Katholizismus.

Nach dem Tod von Pfalzgraf Wolfgang 1569 fiel an dessen ältesten Sohn Philipp Ludwig das Fürstentum Pfalz-Neuburg und an den zweiten Sohn Johann I. das Fürstentum Zweibrücken-Veldenz, während die drei jüngeren Brüder Otto Heinrich, Friedrich und Karl mehrere kleine Grafschaften erhielten.
Als Philipp Ludwig mit einundzwanzig Jahren die Regierung antrat, arbeitete er zunächst noch mit seinem Bruder Johann zusammen. Gemeinsam veranlassten sie beispielsweise 1570 den Neudruck der evangelischen Kirchenordnung, die ihr Vater 1557/60 eingeführt hatte. Die Schuldenlast, die Philipp Ludwig von seinem Vater übernommen hatte, konnte er mit Hilfe seiner Landstände schon bald verringern: Auf dem Landtag von 1573 bestätigte der Pfalzgraf die Privilegien und Freiheiten der Stände, während die Stände ihm im Gegenzug dafür eine jährliche Zahlung von 24.000 Gulden zusicherten. Im Jahr 1601 veranstaltete der überzeugte Lutheraner Philipp Ludwig in Regensburg ein Religionsgespräch mit seinen katholischen wittelsbachischen Verwandten aus Bayern, Herzog Maximilian I. und dessen Bruder Albrecht. Dieser Versuch einer religiösen Annäherung verlief jedoch ergebnislos.
Als der calvinistische Kurfürst Friedrich IV. von Kurpfalz plötzlich schwer erkrankte, stellte sich die dringende Frage nach der Vormundschaft seiner noch unmündigen Söhne sowie der Verwaltung des Landes. Eigentlich hätte diese Aufgabe Philipp Ludwig als ältestem pfälzischen Wittelsbacher zufallen müssen, doch Friedrich umging die Gesetze und ernannte 1602 anstelle des streng gläubigen Lutheraners dessen Bruder Johann I. zum Vormund seiner Kinder, da Johann schon länger zum Calvinismus neigte.
Durch seine Heirat 1574 mit Anna, der Tochter von Herzog Wilhelm IV. von Jülich, Kleve und Berg wurde Philipp Ludwig in den Jülich-Klevischen Erbfolgestreit verwickelt. Als nämlich 1609 der letzte männliche Vertreter des Hauses, Johann Wilhelm, starb, erhoben nicht nur dessen vier Schwestern (beziehungsweise deren Nachkommen), sondern auch die Wettiner - aufgrund einer vom Kaiser bereits 1483/86 verliehenen Anwartschaft - und das Haus Kleve-Nevers Anspruch auf die Erbfolge. Die verschiedenen Parteien sowie der Kaiser hofften, dadurch die Vormachtstellung am Niederrhein zu erlangen. Außerdem konnte die Entscheidung schwerwiegende Konsequenzen für das Kräfteverhältnis der Konfessionen im Reich haben. Durch rasches und geschicktes Vorgehen gelang es Philipp Ludwig und dem Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg, sich gegen die Erbansprüche der anderen durchzusetzen. Zur offiziellen Übernahme von Jülich, Berg und Ravenstein durch Pfalz-Neuburg kam es jedoch erst 1614 durch Philipp Ludwigs Sohn Wolfgang Wilhelm, der kurz zuvor zum Katholizismus übergetreten war und Magdalene, die Schwester von Herzog Maximilian I. von Bayern, geheiratet und sich dadurch die Unterstützung der katholischen "Liga" gesichert hatte. Die Konversion seines Sohnes bestürzte den lutherischen Pfalzgrafen Philipp Ludwig jedoch zutiefst.